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Landesfürst (Liechtenstein)
Der Landesfürst ist das Staatsoberhaupt des Fürstentums Liechtenstein und somit neben dem Landesvolk einer der beiden Träger der liechtensteinischen Souveränität. Als Regent ist er mit weitreichenden Regierungsbefugnissen ausgestattet, die er aber in der Regel grösstenteils an die Regierung delegiert. Der Landesfürst führt den offiziellen Titel Fürst von und zu Liechtenstein, Herzog von Troppau und Jägerndorf, Graf zu Rietberg, Regierer des Hauses von und zu Liechtenstein.

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