Die Kompetenz-Kompetenz (auch Kompetenzkompetenz) ist die Befugnis, Befugnisse – im zugespitzten Fall: die eigenen Befugnisse – festzulegen. Diese Befugnis liegt zunächst einmal beim Verfassungsgeber, im Rahmen der Verfassung aber auch – für jeweils spezifische Bereiche – bei verschiedenen öffentlichen und privaten Stellen.