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Judikative
Der Rechtsbegriff der Judikative (lat.: iudicare, „Recht sprechen“; früher auch Jurisdiktion genannt) bezeichnet die „richterliche Gewalt“ im Staat, ausgehend von der klassischen dreigliedrigen Gewaltenteilung in  Legislative (Parlament als gesetzgebende Gewalt), Exekutive (Regierung als vollziehende Gewalt) und rechtsprechende Gewalt.

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