Eine
Internationale Organisation im
völkerrechtlichen Sinne ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei
Staaten oder anderen
Völkerrechtssubjekten, der auf Dauer angelegt ist, sich in der Regel über nationale Grenzen hinweg betätigt und überstaatliche Aufgaben erfüllt. Wesentliches Merkmal einer solchen Organisation ist, dass sie mindestens ein Organ hat, durch das sie handelt. Derzeit sind weltweit etwa 250 Organisationen tätig. Prominente Beispiele sind die
Vereinten Nationen (UN) und die
Europäische Union (EU).