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Handelsgewerbe
Unter einem Handelsgewerbe versteht das HGB einen Gewerbebetrieb, der unter Berücksichtigung kaufmännischen und/oder technischen Wissens betrieben wird, um Gewinne zu erzielen. Er ist planmäßig auf Dauer angelegt und wird selbständig geführt. Über die Definition des Begriffs hinaus stellt das Gesetzbuch damit die „widerlegbare“ Vermutung auf, dass jeder Gewerbebetrieb zunächst als Handelsgewerbe gilt und dessen Betreiber damit als Kaufmann, auf den die handelsrechtlichen Vorschriften für Kaufleute Anwendung finden, auch wenn dieser nicht mit seinem Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.

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