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Gewaltenteilung
Gewaltenteilung (in der Schweiz und in Österreich Gewaltentrennung) ist die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zweck der Macht­begrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit. Nach historischem Vorbild werden dabei die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), Verwaltung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) unterschieden. Vollziehung ist der Überbegriff für Verwaltung und Justiz, die beide organisatorisch grundsätzlich streng getrennt sind.

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