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Gesellschaft (Gesellschaftsrecht)
Eine Gesellschaft im Sinne des Gesellschaftsrechtes ist eine mittels Gesellschaftsvertrag meist auf unbestimmte Zeit gegründete Personenvereinigung zur gemeinsamen Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Sie ist entweder eine Personengesellschaft, eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft. Ausnahme ist die Einpersonengesellschaft, bei welcher der einzige Gesellschafter den gesamten Teil der juristischen Person bildet.

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