Die
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT, GOBT, BTGO oder GeschOBT) wird aufgrund von Abs. 1 Satz 2
GG erlassen und regelt die verschiedenen Verfahren und Organstrukturen sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten der Mitglieder und Organe des Deutschen Bundestages.