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Geschäftseinheit (Recht)
Eine Geschäftseinheit liegt nach deutschem Recht vor, wenn nach dem Willen Parteien, ein äußerlich getrenntes Rechtsgeschäft miteinander stehen und fallen soll. Eine gesetzliche Regelung, betreffend die Geschäftseinheit findet sich in § 139 BGB. Es handelt sich dabei um eine Ausnahme zum Grundsatz, dass eine nichtige Klausel eine wirksame Klausel nicht unwirksam macht (utile per inutile non vitiatur).

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