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Genitiv
Der Genitiv [] (auch [ˈɡɛnitiːf]), veraltet Genitivus, Genetivus, Genetiv, von , auch 2. Fall, Wes-Fall oder Wessen-Fall, sowie Zeugefall, ist ein Kasus, und somit eine Deklinationsform, deren typischste Funktion die Markierung von Attributen ist (also von Substantiv(grupp)en, die von einem anderen Substantiv abhängen), die gleichfalls in anderen Funktionen vorkommt. Im Standarddeutschen markiert der Genitiv Attribute (zum Beispiel in: Das Haus des Nachbarn, ein Stück des Kuchens, der Klang einer fernen Glocke), und tritt auch bei Ergänzungen von Präpositionen, Adjektiven und Verben auf sowie in bestimmten adverbiellen Funktionen. In oberdeutschen, speziell bairischen Dialekten und im Schweizerdeutschen (außer dem Walliserdeutschen) ist der Genitiv nicht vorhanden, es werden stattdessen Konstruktionen mit dem Dativ verwendet (z. B. „dem Nachbarn sein Haus“).

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