Der
Genitiv [] (auch [ˈɡɛnitiːf]), veraltet
Genitivus, Genetivus, Genetiv, von , auch
2. Fall,
Wes-Fall oder
Wessen-Fall, sowie
Zeugefall, ist ein
Kasus, und somit eine
Deklinationsform, deren typischste Funktion die Markierung von
Attributen ist (also von Substantiv(grupp)en, die von einem anderen Substantiv
abhängen), die gleichfalls in anderen Funktionen vorkommt. Im
Standarddeutschen markiert der Genitiv Attribute (zum Beispiel in: Das Haus
des Nachbarn, ein Stück
des Kuchens, der Klang
einer fernen Glocke), und tritt auch bei Ergänzungen von Präpositionen, Adjektiven und Verben auf sowie in bestimmten adverbiellen Funktionen. In
oberdeutschen, speziell
bairischen Dialekten und im
Schweizerdeutschen (außer dem
Walliserdeutschen) ist der Genitiv nicht vorhanden, es werden stattdessen Konstruktionen mit dem
Dativ verwendet (z. B. „dem Nachbarn sein Haus“).