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Einpersonengesellschaft
Als
Einpersonengesellschaft
, auch
Einmanngesellschaft
, wird eine
Kapitalgesellschaft
bezeichnet, die nur einen
Gesellschafter
hat. Sie ist zu unterscheiden von der
Personengesellschaft
oder
Personenvereinigung
aus mindestens zwei
natürlichen
und/oder
juristischen Personen
sowie von gesellschafterlosen Kapitalgesellschaften wie der
Kein-Mann-GmbH
.
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