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Einpersonengesellschaft
Als Einpersonengesellschaft, auch Einmanngesellschaft, wird eine Kapitalgesellschaft bezeichnet, die nur einen Gesellschafter hat. Sie ist zu unterscheiden von der Personengesellschaft oder Personenvereinigung aus mindestens zwei natürlichen und/oder juristischen Personen sowie von gesellschafterlosen Kapitalgesellschaften wie der Kein-Mann-GmbH.

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