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Corpus iuris civilis
Das Corpus Iuris Civilis (CIC oder, zur besseren Unterscheidung vom kirchlichen Corpus Iuris Canonici, auch CICiv, dt.: „Bestand des zivilen Rechts“) umfasst das Gesetzeswerk, das von 528 bis 534 n. Chr. im Auftrag des oströmischen Kaisers Justinian aus älteren Kaisererlassen seit Hadrian (Codex Iustinianus, zuerst veröffentlicht 529, mit Wirkung vom 30. Dezember 533 in der Zweitauflage mit Gesetzeskraft ausgestattet), überarbeiteten älteren Lehrbüchern (Institutiones Iustiniani, veröffentlicht 533) und Schriften der römischen Juristen (Digesten oder auch Pandekten, veröffentlicht 533) unter Leitung des quaestor sacri palatii Tribonianus zusammengestellt wurde. Eine Neuausgabe des Codex Iustinianus wurde Ende 534 veröffentlicht. Es handelt sich dabei um die heute bekannte Fassung. Zum Corpus Iuris Civilis gehören außerdem die Gesetze Justinians aus der Zeit nach Abschluss der Kodifikation (Novellae), die in privaten Sammlungen (und zumeist nur in der griechischen Fassung) überliefert wurden.

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