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Charterflug
Der Charterflug (Bedarfsflug, Orderverkehr oder Anforderungsverkehr) ist im Gegensatz zum Linienflug eine nur gelegentlich oder zu bestimmten Anlässen betriebene Beförderung von Personen und Gütern zu einem vom Auftraggeber bestimmten Zielort. Im internationalen Luftrecht wird der Charterflug genannt. Der Begriff Charterverkehr ist vor allem im Flugverkehr üblich; im Güterseeverkehr wird er meist als Trampschifffahrt bezeichnet.

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