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Causa (Rechtsgrund)
Causa, auch causa geschrieben, ist die aus dem römischen Recht stammende lateinische Bezeichnung für den Rechtsgrund eines Rechtsgeschäftes. Die causa ist Namensgeber des in den meisten kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen geltenden Kausalprinzips, wonach die Gültigkeit eines Verfügungsgeschäftes unter anderem vom Vorliegen einer causa abhängt. Im deutschen Recht spielt die Causa insbesondere im Bereicherungsrecht und in den Fällen eine Rolle, in denen das so genannte Abstraktionsprinzip durchbrochen ist (z.B. bei akzessorischen Sicherungsrechten oder der Geschäftseinheit).

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