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Beamter (Deutschland)
Ein Beamter in Deutschland (Bundes-, Landes-, Kommunalbeamter, juristische Person des öffentlichen Rechts) steht gegenüber seinem Dienstherrn (Arbeitgeber) in einem besonderen öffentlichen Dienst- und Treueverhältnis. Von einem Beamtenverhältnis abzugrenzen sind die Beschäftigungsverhältnisse als Arbeitnehmer (Tarifbeschäftigter) im öffentlichen Dienst, die sich nach dem privaten Arbeitsrecht richten.

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