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Alimentationsprinzip
Das Alimentationsprinzip zählt zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (vgl.  GG). Es bezeichnet die Verpflichtung des DienstherrenBeamten während des aktiven Dienstes, bei Krankheit und Dienstunfähigkeit und nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst aus Altersgründen einen angemessenen Lebensunterhalt zu zahlen. Die Alimentation begründet sich aus dem Treueverhältnis des Beamten gegenüber dem Staat und soll ihm die angemessene Amtsführung ohne wirtschaftliche Schwierigkeiten ermöglichen, die sein Amt erfordert. Der  Lebensunterhalt des Beamten und seiner Familie soll dabei auf das Amt bezogen und angemessen sein. Auch gründet sich die Tätigkeit des Beamten nicht auf einen Arbeitsvertrag, sondern auf einen Verwaltungsakt, der Ernennung ( BBG) durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde ( Abs. 2 BBG) und Leistung eines Diensteides ( BBG).

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