Der
Aktionär, auch
Anteilseigner (engl.
Shareholder), ist Inhaber eines in der Aktie verkörperten Anteils am
Grundkapital einer
Aktiengesellschaft und damit mitgliedschaftlich an ihr beteiligt. Die Stellung als Aktionär kann durch die Gründung einer Aktiengesellschaft
(originärer Erwerb) oder durch Kauf am
Sekundärmarkt bzw. durch Erbgang
(derivativer Erwerb) erlangt werden. Aktionäre können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.