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Akkreditierung (Diplomatie)
Akkreditierung
bedeutet im diplomatischen Dienst die Zulassung eines Mitglieds einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung durch das Gastland oder durch eine
Internationale Organisation
. Der Begriff ist
völkerrechtlich
nicht genau definiert. Obwohl das
Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen
(WÜD) und das
Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen
(WÜK) die Einzelheiten des Anmeldeverfahrens ausländischer Vertreter regeln, wird der Begriff in beiden Abkommen nicht verwendet.
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