Eine
terroristische Vereinigung (
deutscher Rechtsbegriff seit 1976) oder
terroristische Organisation (
Vereinte Nationen) ist eine auf eine längere Dauer angelegte Organisation mehrerer Personen (
Terroristen), deren Ziel es ist, durch Handlungen, die unter rechtsstaatlichen Voraussetzungen als
Straftaten bewertet werden, vor allem politische Ziele zu erreichen. Terroristische Vereinigungen versuchen, durch Gewaltaktionen Schrecken zu erzeugen, um ihre Ziele zu erreichen. Die
Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung oder die Bildung einer solchen Organisation ist in
Deutschland und vielen anderen Staaten strafbar.