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Senatus consultum
Senatus consultum (SC, Plural: senatus consulta, deutsch auch „Senatskonsult“) war im römischen Reich der übergeordnete, staatsrechtliche Begriff für das Ergebnis eines förmlichen Beschlussverfahrens, das eine Entscheidungsfindung des Römischen Senats zum Ziel hatte. Nach einer erwägenden Sitzung der Senatoren wurden auf der Grundlage einer Mehrheitsfindung durch namentliche Abstimmung der Wille und die Überzeugung des Senats in einem Beschluss – dem senatus consultum – zusammengefasst. Das Ergebnis bestand darin, dass zu einem regelbedürftigen Fall ein stellungnehmendes Gutachten erteilt wurde. Die Anträge einzelner Personen, im Regelfall von Magistraten, konnten zum einen privat- und zum anderen staatsrechtliche Obliegenheiten betreffen. Neben innenpolitischen Angelegenheiten zählten auch die außenpolitischen Anliegen und Interessen regelmäßig zu den Gegenständen eines Beschlussverfahrens.

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