Als
mens rea (lat. ‚schuldiger Geist‘; auch
mental element oder
fault element) bezeichnet man im
Strafrecht von England und Wales eine Voraussetzung der
Strafbarkeit. Als positive Voraussetzung der Strafbarkeit (im Gegensatz zu den
defences) umschreibt er alle inneren Verbrechensbestandteile, im Gegensatz zum
actus reus: „Actus non facit reum, nisi mens sit rea“. Die möglichen inneren Bestandteile der Strafbarkeit sind:
intention, knowledge, wilfulness, maliciousness, recklessness oder
motivation. In Fällen von
strict liability ist
mens rea überhaupt nicht erforderlich.