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Lex specialis
Eine lex specialis ist ein spezielles Gesetz, das dem allgemeinen Gesetz (lex generalis) vorgeht. Dieses besondere Gesetz verdrängt das allgemeine Gesetz (lex specialis derogat legi generali). Die Spezialität des Gesetzes kann sich beispielsweise daraus ergeben, dass es nur einen bestimmten Sachbereich regelt, während die allgemeine Norm für mehrere Bereiche gilt (so ist etwa die Fahrzeugführerhaftung des Kfz-Führers (StVG) spezieller als die allgemeine deliktische Haftung nach  ff. BGB, d. h. die im Bürgerlichen Gesetzbuch enthaltenen Haftungsnormen werden ergänzt durch eine Vielzahl spezialgesetzlicher Anspruchsgrundlagen).

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