Eine
lex generalis (
lat.) ist ein allgemeines
Gesetz. Das allgemeine Gesetz wird vom speziellen Gesetz, der
lex specialis verdrängt (
lex specialis derogat legi generali). Die
Spezialität eines Gesetzes kann sich z. B. daraus ergeben, dass es nur einen bestimmten Sachbereich regelt, während das allgemeine Gesetz für mehrere Bereiche gilt.