f. (Plural ,
lateinisch für „Gesetz“) ist ein Begriff aus dem
Römischen Reich, der im weiteren Sinne jede Rechtsvorschrift bezeichnet, im engeren Sinne jedoch nur die Rechtsvorschriften, die einen bestimmten Weg durchlaufen hatten. Ursprung des Wortes sind die Verben (lesen, bzw. auswählen) oder (binden).