Als
Kriegsvölkerrecht werden zusammenfassend zwei verschiedene Aspekte des
internationalen öffentlichen Rechts bezeichnet. Zum einen zählt zu diesem Bereich des Völkerrechts das Recht zum
Krieg (
ius ad bellum), also Fragen der Legalität des Führens eines Krieges. Zum anderen gehört zum Kriegsvölkerrecht auch das Recht im Krieg (
ius in bello), also Regeln zum Umgang mit
Kombattanten, Nichtkombattanten,
Kulturgut und andere Vorschriften, welche die mit einem Krieg verbundenen Leiden und Schäden vermindern oder auf ein unvermeidbares Maß beschränken sollen. Dieser Teil wird zusammenfassend auch als
humanitäres Völkerrecht bezeichnet.