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KK
KK
steht als Abkürzung für:
AtlasGlobal
, eine türkische Fluggesellschaft nach dem IATA-Code
Handelsgesetzbuch der Litauischen Republik
, Handelsgesetzbuch in Litauen
Kaltlichtkathode
, siehe
Leuchtröhre
Kampfkraft
Kampfkunst
Kartoffelkanone
, eine Hobby-Kanone, die Druckluft oder statt Schießpulver ein Gas-Luft-Gemisch bzw. ein Aerosol als Treibladung benutzt
Kernkapital
, siehe
Eigenmittel (Kreditinstitut)
Kernkraft
, siehe
Kernenergie
Kirchenkantate
, siehe
Kantate
Kirchenkreis
KK-Theorie
, eine mathematische Theorie
Klassenkamerad
Kleinkaliber
Klemmkeil
Kobylanska
-Katalog, ein
Werkverzeichnis
der Werke von
Frédéric Chopin
nach Krystyna Kobylanska
Köln Hauptbahnhof
(nach
DS 100
)
Kolorektales Karzinom
Komplementärkontrast
, einer der sieben Farbkontraste
Konnektivitätskoordination
, die veraltete DENIC-Bezeichnung für das Verfahren zum Wechsel des Providers einer Domäne (neuer Name:
ChProv
)
Korvettenkapitän
Kota Kinabalu
, ein Ort in Ostmalaysia
Kraftklub
Krankenkasse
Kreditkarte
Kreiskasse
Kriminalkommissar
, siehe
Polizeikommissar
Kulturkammer
, siehe
Reichskulturkammer
UEFA-Fünfjahreswertung#UEFA-Klubkoeffizient, ein Wertungssystem der UEFA für Fußballvereine
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Kabushiki kaisha
Kabushiki kaisha
(Abkürzung:
K.K.
;
jap.
, moderne japanische Aussprache:
Kabushiki gaisha
; wörtlich:
Aktiengesellschaft
) ist ein Typ von
Kapitalgesellschaften
im
japanischen Recht
.
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Kaiserlich-königlich
Die Bezeichnung
kaiserlich-königlich
(kurz
k. k.
oder
k.k.
) stand im
Kaisertum Österreich
bis zum
Österreichisch-Ungarischen Ausgleich
im Jahr 1867 für die Behörden und
staatlichen
Einrichtungen des gesamten Reiches. Danach, in der nunmehrigen
Österreichisch-Ungarischen Monarchie
, bezog sich die Abkürzung
k. k.
nur mehr auf die westliche Reichshälfte (
Cisleithanien
,
Altösterreich
) der ab 1867 als Doppelmonarchie bezeichneten
Realunion
. (Für gemeinsame Einrichtungen beider Reichshälften wurde 1867–1918 die Bezeichnung
k. u. k.
verwendet. Im
gemeinsamen Heer
war das Kürzel
k. k.
regelwidrig bis 1889 im Einsatz.)
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