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Imperium (Rom)
Der Begriff Imperium (von lateinisch imperare, „herrschen“, „befehlen“, „gebieten“) gehörte im römischen Reich zum Konzept der rechtlichen Amtsbefugnisse. Ein Mann, der ein imperium innehatte, hatte fast absolute Macht innerhalb des Zuständigkeitsbereichs seines Amtes, konnte aber per Veto oder Mehrheitsbeschluss durch den oder die Inhaber eines höher- oder gleichgestellten Imperiums überstimmt werden. Unscharf war die Abgrenzung zwischen imperium (Befehlsgewalt, Machtbereich) und potestas (Amtsgewalt). Am ehesten kann man wohl sagen, dass ein imperium immer auch eine potestas war, nicht umgekehrt. Ursprünglich wurde jeder Träger eines Imperiums als Imperator bezeichnet; erst später, seit Scipio Africanus, bekam dieses Wort eine speziellere Bedeutung – zunächst „militärischer Befehlshaber“, dann „siegreicher Feldherr“ – und bezeichnete zuletzt nur noch die römischen Kaiser.

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