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Große kreisangehörige Stadt
Große kreisangehörige Stadt ist ein Begriff aus dem Kommunalrecht in den bundesdeutschen Ländern BrandenburgMecklenburg-VorpommernNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-Holstein und Thüringen. Entsprechende Bezeichnungen in anderen bundesdeutschen Ländern lauten Große selbständige Stadt und Große Kreisstadt. Größere kreisangehörige Städte übernehmen – entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit – zusätzliche Aufgaben, für die bei kleineren Gemeinden der Landkreis zuständig ist. Die bevölkerungsreichste Große kreisangehörige Stadt in der Bundesrepublik Deutschland ist die rheinische Stadt Neuss in Nordrhein-Westfalen mit Einwohnern (Stand: ).

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