Germanische Stammesrechte sind ein nicht zeitgenössischer Sammelbegriff für die Rechtsaufzeichnungen in den germanischen Nachfolgereichen des
Imperium Romanum von der Mitte des 5. Jahrhunderts bis ins 9. Jahrhundert. In den Germanischen Stammesrechten verschmolzen mit wechselndem Gewicht germanische, römische und christliche Rechtsvorstellungen. Die Aufzeichnungen sind in
lateinisch verfasst und mit germanischen Ausdrücken durchsetzt.