Bei einer
gebundenen Entscheidung muss die
Verwaltung, wenn alle
Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, die im Gesetz vorgesehene Rechtsfolge herbeiführen. Ihr steht also kein
Ermessen zu. Sollte die Verwaltung ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, kann der Bürger dies durch eine
Klage erzwingen, sofern es sich bei der Entscheidung um einen
Verwaltungsakt handelt, was in der Regel der Fall ist.