Als
Feuerwehrtechnische Beamte werden in Baden-Württemberg nach dem Feuerwehrgesetz Beamte bei den Landratsämtern, Regierungspräsidien und beim Innenministerium bezeichnet, die bestimmte Sonderaufgaben wahrnehmen. Feuerwehrtechnische Beamte sind die
Kreisbrandmeister (
Landratsamt),
Bezirksbrandmeister (Regierungspräsidium) und der
Landesbranddirektor (Innenministerium) (§§ 23 und 24 FwG).