Ehe ( für „Ewigkeit, Recht, Gesetz“; historisch
rechtssprachlich:
Konnubium) oder
Heirat bezeichnet eine durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht und Religionslehren begründete und anerkannte, zumeist gesetzlich geregelte, gefestigte Form einer Verbindung zweier Menschen. Die Partner werden bezeichnet als Ehepaar, Ehepartner, Eheleute oder Ehegatten (siehe
Begattung). Einige Staaten und Religionen erlauben die Mehrehe (
Polygamie). Die rechtsgültige Auflösung der Ehe ist die
Scheidung.