Ein bewaffneter Konflikt ist im Völkerrecht eine Auseinandersetzung zwischen dem Militär verschiedener Staaten (internationaler bewaffneter Konflikt) oder zwischen dem Militär, paramilitärischen Organisationen und/oder Aufständischen innerhalb eines Staates (nichtinternationaler bewaffneter Konflikt). Die Einordnung als internationaler (engl. ) oder nichtinternationaler bewaffneter Konflikt () ist relevant, da das humanitäre Völkerrecht nur auf internationale bewaffnete Konflikte vollständig anwendbar ist.