Als
Bayerische Landesteilung werden Verträge bezeichnet, mit denen einige
bayerische Herrscher aus dem Haus
Wittelsbach im 13. und 14. Jahrhundert das Gebiet des
Herzogtums Bayern unter sich aufteilten. Dabei waren teilweise einzelne Teilherzogtümer auch mit außerbayerischen Teilen des wittelsbachischen Herrschaftsgebiets verbunden.