[Datei:Unibicameral Map.svg|miniatur|350px| ]] In einem
Zweikammersystem (auch
Bikameralismus) hat das
Parlament zwei Kammern (
Zweikammerparlament). In der Regel haben die Kammern eines Parlaments unterschiedliche Aufgaben, und sie werden auch auf unterschiedliche Weise gewählt beziehungsweise zusammengesetzt. Historisch gesehen werden die Kammern als
Oberhaus („Erste Kammer“) und
Unterhaus („Zweite Kammer“) bezeichnet.