Unter einer
Zweidrittelmehrheit versteht man eine
qualifizierte Mehrheit mit einem
Quorum von zwei Dritteln. Je nach Grundmenge der Berechnung spricht man auch von einer
einfachen Zweidrittelmehrheit, wenn die abgegebenen Stimmen zu Grunde gelegt werden, oder von einer
absoluten Zweidrittelmehrheit, wenn die Gesamtheit der Stimmen betrachtet wird.