Zustimmungsbedürftige Gesetze (auch
Zustimmungsgesetze) sind in
Deutschland solche
Bundesgesetze, die nach dem Gesetzesbeschluss durch den
Deutschen Bundestag auch der Zustimmung des
Bundesrats bedürfen. Diese Gesetze kommen nur mit einer Mehrheit der Stimmen im Bundesrat (zurzeit sind es 35 Stimmen) zustande. Demgegenüber bedürfen
Einspruchsgesetze zunächst derselben Mehrheit, um ggf. den
Vermittlungsausschuss einzuberufen. Legt der Bundesrat nach einem Vermittlungsverfahren einen Einspruch gegen das Gesetz ein, so kann dieser mit der Mehrheit im Deutschen Bundestag zurückgewiesen werden.