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Zustimmungsbedürftiges Gesetz
Zustimmungsbedürftige Gesetze (auch Zustimmungsgesetze) sind in Deutschland solche Bundesgesetze, die nach dem Gesetzesbeschluss durch den Deutschen Bundestag auch der Zustimmung des Bundesrats bedürfen. Diese Gesetze kommen nur mit einer Mehrheit der Stimmen im Bundesrat (zurzeit sind es 35 Stimmen) zustande. Demgegenüber bedürfen Einspruchsgesetze zunächst derselben Mehrheit, um ggf. den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Legt der Bundesrat nach einem Vermittlungsverfahren einen Einspruch gegen das Gesetz ein, so kann dieser mit der Mehrheit im Deutschen Bundestag zurückgewiesen werden.

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