Die
Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken, kurz
Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV), regelt als
bundesrechtliche deutsche Verordnung die Zulassung, Kennzeichnung und Höchstmengen von
Zusatzstoffen zu
Lebensmitteln.