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Zulässige Gesamtmasse
Die zulässige Gesamtmasse (zGM), in der deutschen StVO und StVZO auch zulässiges Gesamtgewicht (zGG) genannt, bezeichnet die Summe aus Leergewicht plus maximaler Zuladung eines Kraftfahrzeuges oder einer Fahrzeugkombination. Der Gesetzgeber hat die zGM hierbei in verschiedene Gewichtsklassen eingeteilt, die zum Teil auch maßgeblich für die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis sind. Für die Berechnung der Autobahnmaut für LKW ist die zgM nicht maßgeblich. Lediglich die Definition mautpflichtiger Fahrzeuge richtet sich nach der zGM. Die Berechnung der Maut (Cent/km) richtet sich dann bei einem mautpflichtigen Nutzfahrzeug nach der Einteilung in die entsprechende Umweltklasse (EURO-Norm) und der Anzahl der Achsen. In Deutschland sind seit 01.10.2015 LKW mit einer zGM kleiner als 7,5 t (vorher 12,0 t) von der Autobahnmaut befreit.

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