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Zivilprozessordnung (Deutschland)
Die deutsche
Zivilprozessordnung
(abgekürzt
ZPO
; bei
Rechtsvergleichung
: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in
Zivilprozessen
und trat als
Gesetz
am 1. Oktober 1879 als Teil der
Reichsjustizgesetze
in Kraft. Sie umfasst grundsätzlich alle für die Fragen des Zivilprozesses relevanten Vorschriften. Nur wenige sind in anderen Gesetzen geregelt. Daneben sind für die Zuständigkeit und den inneren Aufbau der
Gerichte
das
Gerichtsverfassungsgesetz
und für die Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen das
Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
zu nennen.
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