Der Begriff
Zentralverwaltungswirtschaft (auch
Zentralplanwirtschaft oder
Planwirtschaft) bezeichnet eine
Wirtschaftsordnung, in der wesentliche, wenn nicht alle Entscheidungen zur Zuordnung (
Allokation) knapper Ressourcen wie
Arbeit,
Kapital und
Boden zur Produktion von Gütern von einer zentralen
Instanz getroffen werden. Die seit dem 18. Jahrhundert entstandenen
Konzepte einer solchen Zentralverwaltungswirtschaft stehen im Gegensatz zur
Marktwirtschaft, in der die Entscheidungsfindungen allen am
Markt teilnehmenden Personen bei jeweiliger
Eigenverantwortung obliegen (
dezentral).