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Wohnungstür
Eine Wohnungstür (auch Wohnungsabschlusstür genannt) ist im Gegensatz zur Haustür eine Tür, welche insbesondere bei mehreren Wohnungen innerhalb eines Hauses das Gemeinschaftseigentum vom Privateigentum und Sondereigentum begrenzt und schützen soll. Im Gegensatz zu einfachen Zimmertüren ist sie stärker und üblicherweise mit einem Steckschloss für Profilzylinder versehen. Das Hausrecht liegt innerhalb der eigenen Wohnung ab Innenseite der Wohnungstür beim Eigentümer, beim Gemeinschaftseigentum außerhalb jedoch bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (ggf. vertreten durch die Hausverwaltung). Im Allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Haustür und Wohnungstür nicht sauber getrennt, obwohl sie rechtlich eigenständig zu bewerten sind.

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