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Wohnungseigentümergemeinschaft
Die
Wohnungseigentümergemeinschaft
ist in
Deutschland
die Gesamtheit der
Teil-
und
Wohnungseigentümer
einer Wohnungseigentumsanlage nach dem
Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
. Begründet wird die Gemeinschaft durch die vertragliche Einräumung von
Sondereigentum
nach WEG oder durch
Teilung
nach WEG. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist teil-
rechtsfähig
( Abs. 6 WEG). Trotz mancher Gemeinsamkeit (Teil-Rechtsfähigkeit,
Gesamthandsgemeinschaft
) ist die WEG keine
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
, sondern ein Verband eigener Art.
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