Als
Wirtschaftsministerium oder
Handelsministerium wird in der Alltagssprache jenes Ministerium einer
Regierung bezeichnet, das die Agenden der
Wirtschaftspolitik wahrnimmt. Wegen der Vielfalt der Kompetenzen, zu denen je nach Regierungsvereinbarung auch Agenden für
Arbeit,
Verkehr,
Technik oder für
Angewandte Forschung kommen können, hat das Ressort oft den Ruf und das Gewicht eines „Superministeriums“.