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Wirtschaftsgut (Steuerlehre)
In der Steuerlehre bezeichnet der Begriff Wirtschaftsgut die Bewertungsobjekte, die das Betriebsvermögen bilden. Der Begriff ist innerhalb der Steuergesetze nicht definiert. Nach der Rechtsprechung umfasst er jedes nach der Verkehrsanschauung im Wirtschaftsleben selbständig bewertbare Gut, das in seiner Einzelheit von Bedeutung und bei einer Veräußerung greifbar ist.

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