Der Ausdruck
Winkeladvokat oder
Winkelschreiber bezeichnet ursprünglich eine
Person, die sich, ohne
Rechtsanwalt (früher
Advokat genannt) zu sein, berufsmäßig damit befasst, gegen Entgelt die Rechtsangelegenheiten anderer zu erledigen. Heute ist der Ausdruck eine abwertende Bezeichnung für einen Anwalt, dem es an
juristischen Kenntnissen mangelt und/oder der auf unlautere Methoden zurückgreift.