Das
niederrheinisch-westfälische Reichsgrafenkollegium auch
westfälische Grafenbank genannt war der korporative Zusammenschluss der niederrheinisch-westfälischen
Reichsgrafen und Herren zur Wahrung ihrer Interessen auf den
Reichstagen und insbesondere im
Reichsfürstenrat. Es bestand von 1653 bis zum Ende des
Heiligen Römischen Reiches 1806.