Die
Wertermittlungsverordnung (WertV) regelte in Deutschland allgemeine Grundsätze für die Ermittlung von
Verkehrswerten bei
Immobilien. Die WertV regelte damit die Auslegung der Verkehrswertdefinition in § 194
BauGB. Die
Gutachterausschüsse müssen die WertV verbindlich anwenden.