Weinbaugebiet ist ein
gesetzlich geschützter Begriff. Er bezeichnet eine geografische Region, in der
Wein mit der konkreten Bezeichnung eines bestimmten Weinbaugebietes angebaut werden darf. In der Regel sind Weinbaugebiete historisch gewachsen, haben im Zuge zahlreicher Generationen bestimmte regionale Traditionen und Eigenheiten des
Weinbaus, der
Rebveredelung,
Weinherstellung oder Vermarktung ausgebildet und stellen Weine von vergleichbarer Art her. Erstmals wurde 1756 die
nordportugiesische Weinregion
Alto Douro gesetzlich definiert. Seitdem ist es Standard geworden, Weinregionen durch das
Weinrecht gesetzlich eindeutig zu definieren.