Die
Wehrdisziplinarordnung (WDO) regelt in der
Bundesrepublik Deutschland die Würdigung besonderer Leistungen und die Ahndung von
Dienstvergehen von
Soldaten der
Bundeswehr. Für besondere Leistungen werden „förmliche Anerkennungen“ ausgesprochen, Dienstvergehen können mit Disziplinarmaßnahmen belegt werden. Beide Arten von Disziplinarmaßnahmen werden in der Personalakte des Soldaten eingetragen, wobei eine Disziplinarmaßnahme anlässlich eines Dienstvergehens nach Ablauf von drei Jahren gelöscht wird.